Mahnung schreiben in der Schweiz
Wann eine Mahnung nötig ist, was sie enthalten sollte und was sie rechtlich bewirkt.
Allgemeine Information zur Schweizer Rechtslage, keine Rechtsberatung. Vor einer Betreibung lohnt sich der Blick auf den Vertrag und, wenn es darauf ankommt, auf eine Fachperson.
Mahnung und Verzug
Nach Art. 102 Abs. 1 OR kommt die Schuldnerin oder der Schuldner in Verzug, wenn eine Mahnung erfolgt ist. Ist ein bestimmter Verfalltag vereinbart, tritt der Verzug nach Art. 102 Abs. 2 OR bereits mit Ablauf dieses Tages ein, also ohne Mahnung.
Eine Zahlungserinnerung ist kein eigener Gesetzestitel. Sie ist der höfliche erste Brief. Fehlt ein Verfalltag, sollte das Schreiben klar zur Zahlung auffordern, sonst ist unsicher, ob es als Mahnung im Sinn von Art. 102 Abs. 1 OR gilt.
Was in den Brief gehört
Absender, Empfänger, Datum, Rechnungsnummer, ursprünglicher Betrag, Fälligkeit und der jetzt verlangte Betrag. Der Swiss QR-Einzahlungsschein macht die Zahlung eindeutig zuordenbar.
Drei Stufen haben sich im Alltag bewährt: freundliche Erinnerung, bestimmte Mahnung, letzte Mahnung mit Hinweis, dass danach ein Betreibungsbegehren möglich ist. Eine bestimmte Anzahl Mahnungen ist vor der Betreibung nicht vorgeschrieben.
Zins und Gebühr
Bei Verzug sind 5% Verzugszins im Jahr geschuldet, Art. 104 Abs. 1 OR, sofern nicht ein höherer Vertragszins weitergilt (Abs. 2). Mahnly rechnet transparent mit 360 Tagen aus.
Eine pauschale Mahngebühr ist nicht automatisch geschuldet. Sie braucht eine vertragliche Grundlage oder einen begründeten Verspätungsschaden nach Art. 103 OR. Das Verschulden wird vermutet; die Schuldnerseite kann sich entlasten.